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Art. 34 · Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Dacheinschnitte
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 11 · Original-PDF
1Dachaufbauten, Dachflächenfenster und Dacheinschnitte sind zulässig, soweit sie bezüglich Grössenverhältnis und Gestaltung gut zum Baukörper und zum Dach passen.
2Über dem ersten Dachgeschoss sind sie in den Ausmassen so zu beschränken, dass ein gutes Grössenverhältnis zu Dachaufbauten, Dachflächenfenstern und Dacheinschnitten im ersten Dachgeschoss entsteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.