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Art. 32 · Bauten und Bauteile im oder über dem öffentlichen Grund

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 10 · Original-PDF

1Bauten und Bauteile im oder über dem öffentlichen Grund bedürfen der Konzession gemäss den Art. 24 ff. des Strassengesetzes.11) *

2Auf dem öffentlichen Grund sind öffentliche Einrichtungen zulässig. 2.2.1.7 Dachgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.