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Art. 58 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 189 · Original-PDF
58 Baureglement (BR)
–ist Strassenbaupolizeibehörde der Gemeinde.
4Soweit erforderlich legt der Gemeinderat die Zuständigkeiten innerhalb der Bau- und Planungsabteilung mittels Funktionendiagramm fest. Als solche erteilt sie z.B. Bewilligungen nach Art. 68 SG (gesteigerten Gemeingebrauch) und erstellt Amtsberichte zu Handen der zuständigen Baubewilligungsbehörde betreffend Ausnahmen nach Art. 81 SG (Bauen im Strassenabstand) Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.