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Art. 533 · Gruben und Rohbodenflächen

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 176 · Original-PDF

533 Gruben und Rohbodenflächen

1Die im Zonenplan 2 bezeichnete Grube und Rohbodenfläche bezweckt die Erhaltung seltener Lebensräume feuchter bis trockener Mager- und Pionierstandorte (z.B. für Reptilien, Amphibien, Insekten) und die Bewahrung Bewahren der besonderen Standortverhältnisse.

2Die Bau- und Planungsabteilung kann zur Wahrung des Schutzzwecks Richtlinien erlassen. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.