Art. 5 · UeO 51
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 119 · Original-PDF
5 ecoptima Genehmigungsvermerke Öffentliche Mitwirkung vom 27. Februar bis 24. März 2017 Vorprüfung vom
8. Dezember 2017 Publikation im amtlichen Anzeiger vom 16. März 2018
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 119) verbindlich lesbar.
Öffentliche Auflage vom 16. März bis 16. April 2018 Einspracheverhandlungen vom Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am 22. Mai 2018 Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am 25. Juni 2018 Die Präsidentin Die Sekretärin Agnes Hautle Silvia Wüthrich Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Lyss, er Genehmigt durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung GENEHMIGUNG
Gemeinde Lyss
Zonenplan- und Baureglementsänderung Z13-5 ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» Änderung Baureglement
Die Planung besteht aus:
–Zonenplanänderung
–Änderung Baureglement
Weitere Unterlagen:
–Erläuterungsbericht
–Mitwirkungsbericht
Juli 2019 ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Einwohnergemeinde Lyss 5 ecoptima ZPÄ ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» Änderung Baureglement
–Unterniveaubauten und unterirdische Bauten haben eine Grenzabstand von 1.0 m einzuhalten. Sie sind so anzulegen, dass weder durch ihre Benutzung noch durch ihren Unterhalt nachteilige Auswirkungen (z.B. durch Tauwasser, Abgase, Lärm, Gefahren) auf das Nachbargrundstück entstehen. 5 ecoptima 8 – Alle Bauten und Anlagen sind so auszugestalten, dass sie ein 300-jährliches
Hochwasser schadlos überstehen können. – – Die Hochwasserschutzkote liegt bei 445.75 m ü. M. Alle Öffnungen, insbesondere die Einfahrt in die Einstellhalle sind über der Hochwasserschutzkote auszubilden. Mobile Massnahmen sind nicht zulässig. Naturgefahren 9 – Unterniveaubauten sind Gebäude, die höchstens bis 1.2 m über das massgeben-
de Terrain hinausragen. Abgrabungen für Hauseingänge und Zufahrten mit einer
Breite von maximal ½ der jeweiligen Fassadenseite, jedoch maximal 10.0 m pro
Fassadenseite bleiben unberücksichtigt. – – Unterniveaubauten und unterirdische Bauten haben eine Grenzabstand von 1.0 m einzuhalten. Sie sind so anzulegen, dass weder durch ihre Benutzung noch durch ihren Unterhalt nachteilige Auswirkungen (z.B. durch Tauwasser, Abgase, Lärm, Gefahren) auf das Nachbargrundstück entstehen. Unterniveaubauten 5 Sofern eine bessere Gesamtlösung nachgewiesen werden kann, können Grünflächen auf Nachbargrund-
stücken, angerechnet werden .
A12 Gebäude und Gebäudeteile A121 An- und KleinNebenbauten
1Unbewohnte An- und KleinNebenbauten sind nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt und dürfen die nach BR geltenden Masse nicht übersteigen. Andernfalls haben sie die Grenzabstände wie sie für übrige Hochbauten Gebäude gelten einzuhalten. Unbewohnte An- und KleinNebenbauten sind z.B. Geräte- und Gewächshäuser. Zulässige Masse s. Art. 214 Abs. 5 Bst. b. Gemeinde Lyss 5 Dem Lärmschutz der hinterliegenden Wohnquartiere ist besondere Beachtung zu schenken. Der Bahnhofsplatz und der angrenzende Strassenraum sollen gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Es sind eine gute Wohnqualität und bestmögliche Verhältnisse für attraktive Arbeitsplätze zu gewährleisten. Eine Abweichung von Art. 36. Abs. 2 zur Gestaltung von Attikageschossen ist zulässig. Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze Genehmigungsvermerke Öffentliche Mitwirkung vom 15.10.2018 - 09.11.2018 Vorprüfung vom
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.