Art. 49 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 180 · Original-PDF
49 Baureglement (BR)
4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und mit Restgefährdung wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Die Gemeinde weist den Baugesuchsteller zudem auf allfällige durch Oberflächenwasser verursachte Risiken hin; diese sind in den Zonenplänen Naturgefahren als Hinweise eingetragen.
5Im Ortsteil Lyss sind iIn Gebieten mit mittlerer, geringer oder Restgefährdung durch Hochwasser sind die Öffnungen an Gebäuden (Lichtschächte, Kellereingänge, Kellerfenster, Türen, Einfahrten zu Tiefgaragen usw.) sowie die Umgebung so zu gestalten, dass bei einer Überflutung das Wasser nicht in das Gebäude fliessen kann. Zudem sind die nötigen technischen Vorkehrungen zu treffen, damit das Eindringen von Wasser durch Leitungen (EW, Telefon, Kanalisation usw.) verhindert wird.
6Im Ortsteil Lyss kann in Gebieten mit geringer oder Restgefährdung durch Hochwasser in Abweichung von Abs. 5 bei nicht sensiblen Objekten in folgenden Fällen gestützt auf die entsprechenden Nachweise auf Massnahmen verzichtet werden: – in Bagatellfällen; – in Fällen, in denen die Massnahmenkosten vermutlich höher sind als das Schadenausmass (fehlende Verhältnismässigkeit). Zu beachten ist, dass für sensible Bauten Art. 6 Abs. 3 BauG gilt. Sensible Bauten sind:
–Gebäude und Anlagen, in denen sich besonders viele Personen aufhalten, die schwer zu evakuieren sind (wie Spitäler, Heime, Schulen) oder die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z.B. Campingplätze);
–Gebäude und Anlagen, an denen bereits geringe Einwirkungen grosse Schäden zur Folge haben (wie Schalt- und Telefonzentralen, Steuerungs- und Computeranlagen, Trinkwasserversorgungen, Kläranlagen);
–Gebäude und Anlagen, an denen grosse Folgeschäden auftreten können (wie Deponien, Lagereinrichtungen oder Produktionsstätten mit Beständen an gefährlichen Stoffen. In den Gefahrengebieten mit Restgefährdung Es gelten die im Sinne des Überlastfalles die im Zonenplan Naturgefahren für den Ortsteil Lyss dargestellten Koten Hochwasser. «Höhenlinien des Wasserspiegels eines 300-jährlichen Hochwassers. Betreffend Auswirkung auf die Gesamthöhe und die Fassadenhöhe traufseitig gilt Art. 212 Abs. 1. Messweise der Gebäudehöhe vgl. Anhang A132 Abs. 1. Vgl. auch die Publikation der Gemeinde Lyss: «Arbeitshilfe Prozesse Hochwasser und Oberflächengewässer, Lyss 2016»
6Im Ortsteil Lyss kann in Gebieten mit geringer oder Restgefährdung durch Hochwasser in Abweichung von Abs. 5 bei nicht sensiblen Objekten in folgenden Fällen gestützt auf die entsprechenden Nachweise auf Massnahmen verzichtet werden:
–in Bagatellfällen;
–in Fällen, in denen die Massnahmenkosten vermutlich höher sind als das Schadenausmass (fehlende Verhältnismässigkeit). Es sind die zwei Formulare «Nachweis Objektschutzmassnahmen A und B» zu verwenden. Diese sind bei der Baubewilligungsbehörde erhältlich. Anstelle der Formulare kann der Nachweis auch mit einem Gutachten eines Fachbüros erbracht werden. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.