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Art. 41 · Bau- und Aussenraumgestaltung

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 172 · Original-PDF

41 Baureglement (BR)

2Neu- und Umbauten und Umgebungsgestaltungen sind auf das Bebauungsmuster und den architektonischen Charakter der Umgebung abzustimmen.

3Die Gestaltungsfreiheit ist ausgeschlossen kann nur in Anspruch genommen werden für Projekte, die aufgrund eines qualifizierten Verfahrens nach Art. 422 erarbeitet wurden und erfordern die Zustimmung der Fachberatung nach Art. 421. Zum Beizug einer Fachberatung vgl. Art. 421 Abs. 2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.