Art. 221 · Zonen für öffentliche Nutzungen
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 122 · Original-PDF
221 Zonen für öffentliche Nutzungen
1In den jeweiligen ZöN sind Nutzungen, die dem Quartier dienen zulässig. Nebennutzungen, wie z. B. Büroräume, Ausbildungsräume u.ä. sind zulässig, wenn sie zur Ausübung der Hauptnutzung in einem Zusammenhang stehen und diese sowie allfällige Quartiernutzungen nicht beeinträchtigen. Allgemeine Bestimmungen
2Bei Neuanlagen oder Umgestaltungen von ZöN sowie deren Pflege sind im Sinn der Siedlungsökologie geeignete Massnahmen zur Förderung von naturnahen Lebensräumen für Fauna und Flora umzusetzen.
3In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen: Einzelne ZöN Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES (Bezeichnung) / Zweck unverändert
Nutzungsart nach den bestehenden Sonderbauvorschriften der UeO Nr. 10 (Alterssiedlung Stegmatt) Erweiterungs- und Neubauten nach den baupolizeilichen Bestimmungen der W2 II
unverändert 221 Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) Allgemeine Bestimmungen
1In den jeweiligen ZöN sind Nutzungen, die dem Quartier dienen zulässig. Nebennutzungen, wie z. B. Büroräume, Ausbildungsräume u.ä. sind zulässig, wenn sie zur Ausübung der Hauptnutzung in einem Zusammenhang stehen und diese sowie allfällige Quartiernutzungen nicht beeinträchtigen.
2Bei Neuanlagen oder Umgestaltungen von ZöN sowie deren Pflege sind im Sinn der Siedlungsökologie geeignete Massnahmen zur Förderung von naturnahen Lebensräumen für Fauna und Flora umzusetzen. Allgemeine Bestimmungen Gemeinde Lyss
| maximal: | ||
|---|---|---|
| ere | Gebäude | |
| bewohnte An- und Nebenbauten |
Tabelle von S. 153 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.