← BZO Lyss · Inhaltsverzeichnis

Art. 14 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 145 · Original-PDF

14 Baureglement (BR) 5 – Produktions- und Dienstleistungsbetriebe mit dazugehörigen Verkaufsräumen

–Wohnungen für das betriebsnotwendig auf den Arbeitszonen A Damit sind, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, in den Arbeitszonen alle Arten von Arbeitsnutzungen erlaubt, so z.B. auch Kantinen, Seminarräume, Fabrikläden, Kinderkrippen, Kioske, Postablagen, Telefonkabinen, Sanitätsposten, Zivilschutzanlagen, Haltestellen für den öffentlichen Verkehr, Bahnanlagen, Erwachsenenspiel- und Erholungsplätze, Freizeiträume und Freizeitanlagen, Versammlungslokale, Grünbereiche, etc. Betriebsnotwendig auf den Standort angewiesen sind z.B. Hauswarts-, Sicherheits- und Pikettpersonal. Reine Lagerbetriebe sind nicht erwünscht. Standort angewiesene Personal.

–In den Arbeitszonen sind Freizeitanlagen zulässig, wenn dadurch eine Attraktivitätssteigerung der Arbeitszone und/oder bessere Auslastung der Infrastrukturanlage erreicht wird sowie eine haushälterische Bodennutzung gewährleistet bleibt.

–ES IV

–Läden und Einkaufszentren für Güter des täglichen Zu den ausgeschlossenen Läden zählen z.B. auch Tankstellenshops wenn sie Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Bedarfs sind ausgeschlossen.

–Wo Arbeitszonen an Wohn- oder Mischzonen anBetreffend Immissionen und Umweltschutz sind zudem die Bestimmungen von Art. 24 BauG und Art. 89 bis

91BauV zu beachten. Insbesondere dürfen die Betriebe, Anlagen und Vorkehren gegenüber angrenzenden Zonen zu keinen Einwirkungen führen, die in der angrenzenden Zone unzulässig wären. grenzen, sind diese durch geeignete Vorkehren gegen übermässige, nachteilige Immissionen abzuschirmen. Innerhalb des arbeitszonenseitigen Grenzabstands ist zudem ein angemessener Grünbereich mit entsprechender Bepflanzung (Naturwiese, Baumreihe, Hecke oder ähnlich) anzulegen. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.