← BZO Lyss · Inhaltsverzeichnis

Art. 132 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 265 · Original-PDF

132 Baureglement (BR)

–die industriell-gewerbliche Nutzung des bestehenden Grubenareals durch weitere Bauten und Anlagen für die Zwischenlagerung und Aufbereitung zur Wiederverwendung von gebrauchten Materialien, insbesondere aus der Branche „Steine und Erden“;

–Die Sicherstellung von Freihaltebereichen für einen zukünftigen Anschluss von Kiesgrube und Deponie an die T6 und die Kantonsstrasse 22;

–Die etappenweise Wiederauffüllung mit abgebautem (nicht verwertbarem) sowie mit zugeführtem vorwiegend inertem Material aus dem regionalen Einzugsgebiet;

–Die sukzessive Rekultivierung (Wiederaufforstung), ökologische Gestaltung und Pflege des nicht industriell-gewerblich genutzten Grubenareals;

–Die Grundzüge und die Voraussetzungen zur Einordnung weiterer Folgenutzungen im Grubenerweiterungsgebiet zu einem späteren Zeitpunkt;

–Die Überbauungsordnung „Kiesgrube Bangert“, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 23.11.1995 genehmigt, entspricht dem Planungszweck und den ortsplanerischen Grundsätzen.

2 – Abbau von Kies, Deponie von vorwiegend inertem

Material;

–Folgenutzung Land- und Forstwirtschaft.

3 – Abbau von Kies, Deponie von vorwiegend inertem

Material;

–Folgenutzung Land- und Forstwirtschaft.

4ES IV

5Der Abtransport von Kies und veredelter Produkte sowie der Zutransport von Auffüllungsmaterial erfolgt ausschliesslich über die bestehende Erschliessung der Grube Bangerter über Gemeindegebiet Lyss.

–Es gilt die Überbauungsordnung vom Amt für GeArt der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze Besondere Bestimmungen meinden und Raumordnung genehmigt am

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.