Art. 130 · A347 ZPP 7 «Riederbach Busswil»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 263 · Original-PDF
130 Baureglement (BR)
–Bei Änderungen oder für die Totalrevision des Überbauungsplanes gelangt das Verfahren nach Art. 92 ff BauG zur Anwendung. A346 ZPP 6 «Iriz/Höger Busswil»
1Die ZPP 6 «Iriz/Höger Busswil» bezweckt im Iriz/Höger die Realisierung einer Wohnüberbauung in verdichteter Bauweise mit vorwiegend Geschosswohnungen.
–Der bestehende Überbauungsplan «Iriz», von der Planungszweck Baudirektion am 18.6.1971 genehmigt, entspricht dem Planungszweck und den ortsplanerischen Grundsätzen.
2Die ZPP 6 ist eine Wohnzone Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR.
3 – Im Rahmen der Überbauungsordnung kann zu der heute realisierten Bruttogeschossfläche Geschossfläche oberirdisch im Sinne einer Nachverdichtung eine Erhöhung der BGF GFo um max. 5 % zugelassen werden.
4ES II
5 – Gemäss bestehendem Überbauungsplan
–Es gilt der Überbauungsplan mit SonderbauvorschrifArt der Nutzung Mass der Nutzung heute realisierten Bruttogeschossfläche Geschossfläche oberirdisch BGF GFo
Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze Besondere Bestimmungen ten «Iriz» von der Baudirektion genehmigt am
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.