Art. 13 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 144 · Original-PDF
13 Baureglement (BR) Mischzonen Kern a und b MK
MKa und MKb (MKa, MKb und MKB) Die Mischzonen Kern gelten als Geschäftsgebiete im Sinne von Art. 20 Abs. 3 BauG gen im Umfang von mindestens 35% der Bruttogeschossfläche der Obergeschosse Geschossfläche oberirdisch aller Vollgeschosse ohne das erste Vollgeschoss fläche
–ES III
–Im ersten Untergeschoss sind Läden- und Handelsbetriebe zugelassen, wenn sie in direkter Verbindung mit der Erdgeschossfläche Geschossfläche des ersten Vollgeschosses stehen, im Maximum jedoch 100% der gesamten Erdgeschossfläche Geschossfläche des ersten Vollgeschosses betragen. In weiteren Untergeschossen sind Haustechnik, Parkierung, Lagerräume u.ä. als Nutzung zugelassen.
–In den Mischzonen Kern sind Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und ähnliches) zuzurechnen sind, untersagt.
–In der Mischzone Kern sind im Erdgeschoss ersten Vollgeschoss ausschliesslich publikumsorientierte Arbeitsnutzungen wie Läden, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe, Gastgewerbe oder ähnliche Nutzungen zulässig.
–Wenn die wohnhygienischen Verhältnisse es rechtMischzone Kern b MKb fertigen, kann die Baubewilligungsbehörde in der MKb im Erdgeschoss ersten Vollgeschoss auch Wohnnutzungen zulassen.
–In der Mischzone Kern Busswil sind im ersten VollMischzone Kern Busswil MKB geschoss auch Wohnnutzungen zulässig.
–Neubauten mit gewerblichen Nutzungen, DienstDer Strassenabstand zur Bahnhofstrasse Busswil beträgt 5 m; vgl. Art. 213 Mass der Nutzung; 2. Abstandsvorschriften leistungen oder Verkaufsflächen im ersten Vollgeschoss an der Bahnhofstrasse sind zwingend an die Strassenabstandslinie zu stellen
1Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten, Kindertagesstätten, öffentliche oder private Altersheime oder Alterswohnungen und ähnliche Nutzungen Gemeinde Lyss 13 «Bielstrasse-Walkeweg-Juraweg (Migros)» (2/75) vom 14.04.1977 mit Änderungen vom 01.11.1978 und vom 01.11.2012 ES III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.