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Art. 122 · A329 ZPP «Autobahn-Garage»

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 255 · Original-PDF

122 Baureglement (BR) A328 ZPP «Altersheim – Untere Mühle»

1Die ZPP «Altersheim – Untere Mühle» bezweckt

–die Erweiterung des Altersheims, den Umbau und Planungszweck die Umnutzung der Unteren Mühle;

–die bauliche, gestalterische und nutzungsmässige Abstimmung der Bauten und Aussenräume unter Einbezug der Hauptstrasse;

–den Einbezug der Überbauung der Parzelle Nr. 684 südlich des Lyssbachs.

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3). Der Bereich entlang der Hauptstrasse ist zudem für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse gemäss Art. 77 BauG (Altersheim, kulturelle und gemeinnützige Institutionen) bestimmt.

3 – Die maximale BGF GFo für das Altersheim beträgt 4000 4'400 m2. Die Gebäude der Unteren Mühle können innerhalb des bestehenden Volumens genutzt werden.

–Südlich des Lyssbachs dürfen maximal 450 500 m2 Art der Nutzung Mass der Nutzung BGF GFo realisiert werden.

4Für das Altersheim gilt die ES II, für die übrigen Bereiche die ES III.

5 – Erweiterungs- und Umbauten sind sorgfältig auf das bestehende Altersheim abzustimmen.

–Die geschützten Bauten der Unteren Mühle sind Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze ungeschmälert zu erhalten. An Renovationen, Veränderungen und Ergänzungen sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen.

–Um- und Neubauten südlich des Lyssbaches sind in Bezug auf Höhe und Volumen auf die umliegenden Bauten abzustimmen.

–Für die Hauptstrasse und den Mühleplatz ist eine gute Gestaltung anzustreben.

–Der Strassenraum ist räumlich mit dem angrenzenden Aussenraum und dem Platz zwischen Altersheim und Unterer Mühle zu verbinden.

6– Für die Hauptstrasse und den Mühleplatz ist eine beruhigte Verkehrsführung anzustreben.

–Die bestehenden öffentlichen Fuss- und VelowegErschliessungsgrundsätze verbindungen sind weiterhin sicherzustellen.

–Die Parkierung ist aus Gründen des Ortsbilds zu beschränken. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.