Art. 121 · A328 ZPP «Altersheim – Untere Mühle»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 254 · Original-PDF
121 Baureglement (BR)
–Reduktion der bestehenden Verkehrsfläche durch Unterbringung von mindestens 50 % aller Autoabstellplätze (inkl. bestehende PP) in gemeinsamer Einstellhalle und durch zweckmässige Anordnung der übrigen Autoabstellplätze.
–Integration attraktiver, halböffentlicher Aussenräume (Quartierplatz usw.), Anbindung an den naturnah zu gestaltenden Lyssbachraum. A327 ZPP «Areal Knecht»
1Die ZPP «Areal Knecht» bezweckt:
–die Schaffung der Grundlagen für die geordnete Planungszweck und etappenweise Überbauung des Areals mit hoher Wohn- und Arbeitsplatzqualität;
–die Sicherstellung des Parks als öffentliche Grünzone mittels Umlegung der baulichen Nutzung;
–die Konzentration der baulichen Nutzung entlang des Jurawegs zum Teil mit 4-geschossigen Bauten;
–die Schaffung eines attraktiven Fussgängerbereichs als Verbindung vom Hirschenmarkt bis zum Lyssbach;
–die Regelung der verkehrsmässigen Erschliessung (Strassen, Zufahrten, Parkierung, Abstellplätze für Velos usw.).
2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzone Kern a MKa (Art. 211 Abs. 4).
3GebäudehFassadenhöhe traufseitig maximal 12.0 m. Gesamthöhe maximal 15.0 m.
4ES III
5Die Gestaltungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften der Mischzone Kern a MKa. Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze Gemeinde Lyss
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