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Art. 104 · A314 ZPP «Hirschenplatz Ost»

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 237 · Original-PDF

104 Baureglement (BR)

–Die Dachformen sind gebietsweise einheitlich festzulegen und in der gesamten ZPP untereinander abzustimmen.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Verlauf des gewachsenen Terrains möglichst unverändert bleibt und der erforderlichen Retention Rechnung getragen wird.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt prioritär ab dem Rossiweg. Zulässig ist zudem die Erschliessung eines Teilgebiets aus westlicher Richtung über den Heilbachrain.

–Eine durchgehende Detailerschliessungsstrasse für Erschliessungsgrundsätze den motorisierten Verkehr in Ost-West-Richtung ist nicht zulässig. Für den Langsamverkehr ist eine solche im Bereich des Heilbachrains sicherzustellen.

–Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten. A313 ZPP «Alpenstrasse»

1Die ZPP «Alpenstrasse» bezweckt

–eine gut und einheitlich gestaltete, in die Topografie Planungszweck eingebettete Wohnüberbauung;

–eine gute Einordnung in die bestehende Überbauung.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3 – GFZo AZ 55 0.61; maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeArt der Nutzung GFZo AZ 55 0.61 höhe traufseitig 7 Mass der Nutzung werbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale GFZo AZ um 0.101 erhöhen.

–Wird nach dem Minergie-P-Standard, Stand 2011 oder gleichwertig gebaut, erhöht sich die maximale GFZo AZ darüber hinaus um 0.05 0.06.

4ES II Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.