Art. 1 · Die Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) ist das Verhältnis der Summe aller …
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 118 · Original-PDF
1 Die Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen oberirdisch zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als oberirdische Geschossflächen gelten alle Geschossflächen nach Art. 28 Abs. 2 und 3 BMBV ab dem ersten Vollgeschoss (gem. Art. 18 BMBV) aufwärts. Untergeschosse werden nicht an die GFo angerechnet, wenn sie im Mittel aller Fassaden maximal 1.20 m über das massgebende Terrain hinausragen, wobei Abgrabungen für Hauseingänge und Zufahrten mit einer Breite von maximal ½ der jeweiligen Fassadenseite, jedoch maximal 10.0 m pro Fassadenseite unberücksichtigt bleiben. 1
Beschlossen durch den Gemeinderat am 4. Februar 2013
3. öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom 31. Mai und 7. Juni 2013 Publikation im Amtsblatt vom 29. Mai 2013 Öffentliche Auflage vom 31. Mai bis 1. Juli 2013 Einspracheverhandlungen am 19. Juli 2013 Erledigte Einsprachen 1 Unerledigte Einsprachen – Rechtsverwahrungen –
Beschlossen durch den Gemeinderat am 22. Juli 2013
Öffentliche Auflage ZPP «Dreihubel» Publikation im amtl. Anzeiger vom 26. Juli und 2. August 2013 Öffentliche Auflage vom 26. Juli bis 26. August 2013 Einspracheverhandlungen am 30. August und 10. September 2013 Erledigte Einsprachen – Unerledigte Einsprachen 1
e • A/ '' , Danieräthib ' , KJ Öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom Publikation im Amtsblatt vom Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen 2. öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom Publikation im Amtsblatt vom Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt, Lyss, /7" - Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung Genehmigungsvermerke Teilrevision 2017 bis 2019 Mitwirkung vom 29. Mai bis 21. Juli 2017 Vorprüfung vom 3. April und 21. November 2018 öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom 17. April 2019 Publikation inn Amtsblatt vom 12. und 19. April 2019 Öffentliche Auflage vom 17. April bis 16. Mai 2019 Einspracheverhandlungen am 10. und 25. Juli 2019 Erledigte Einsprachen 1 Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Teil der nicht mit Hochbauten überbauten Landfläche zu begrünen
oder begrünt zu erhalten ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.