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Art. 4 · Geltung
BZO Wiesendangen · S. 6 · Original-PDF
Die allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Kernzonen, soweit in den Zusatzvorschriften für die einzelnen Kernzonen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist. Geltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.