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Art. 20 · Grundmasse für neue Bauten

BZO Wiesendangen · S. 10 · Original-PDF

1Kernzone B (übrige Kernzonen) Baumassenziffer [m³/m²] max. 2.1 Vollgeschosse max. 2 Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 Fassadenhöhe traufseitig [m] max. 7.5 Fassadenhöhe giebelseitig [m] max. 13.5 Grundabstand [m] min. 3.5 Gebäudelänge [m] max. 32

2Für Klein- und Anbauten gemäss PBG, für in Einfamilienhäuser eingebaute Fahrzeugeinstellräume und für Gebäudeteile, die das massgebende Terrain nicht mehr als 1 m überragen, gilt eine zusätzliche Baumas­ senziffer von 0.2 m³/m².

3Bei Hauptgebäuden von mehr als 14 m Fassadenlänge ist der Grundabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen.

4Der Strassenabstand kann unterschritten werden, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Verkehrssicherheit und die Wohnhygiene nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.