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Art. 43 · Abstände und Grenzbau
BZO Bauma · S. 13 · Original-PDF
In den Wohnzonen W1, W2a und W2b werden bei der Berechnung der Gebäudeund Gesamtlänge die besonderen Gebäude im Sinne von § 273 PBG miteinbezogen, wenn sie die kantonalen Mindestabstände unterschreiten. B. Unterirdische Gebäude
Abstand unterirdische Gebäude
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.