← BZO Bauma · Inhaltsverzeichnis

Art. 40 · Massvorschriften

BZO Bauma · S. 12 · Original-PDF

1Die zonengemässe Ausnützungsziffer und Überbauungsziffer erhöht sich um max. 1/10 der zonengemässen Grundziffer.

2Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.

3Die kantonalen Mindestabstände können arealintern unterschritten werden.

4In den Zonen W2b und WG2 ist ein zusätzliches Vollgeschoss zulässig.

Ausnützungsverschiebungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.