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Art. 33 · Grundmasse
BZO Bauma · S. 11 · Original-PDF
1Es gelten folgende Grundmasse:
G I
a)Baumassenziffer (m3/m2) 4 6
b)Gebäudehöhe max. 10.5 m 13.5 m
c)Gebäudelänge max. 50 m frei
d)Bautiefe resp.
Gebäudebreite 40 m frei
e)Grenzabstand 5 m 3.5 m
f) Firsthöhe 1.5 m 7.0 m
2Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein minimaler Grenzabstand von 12m einzuhalten.
Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.