Art. 27 · Wohnzone W1
BZO Bauma · S. 9 · Original-PDF
1Die geschlossene Bauweise ist gestattet bis zur Gesamtlänge von 30 m, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Das anrechenbare Untergeschoss darf nur talseitig durch Abgrabung freigelegt werden. Der Fussboden dieses Untergeschosses darf dabei höchstens um 0.2 m über das gestaltete Terrain hinausragen.
3Nichtstörende Betriebe sind gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/2 der Gesamtnutzfläche betragen. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 10
Wohnzone W2a
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.