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Art. 24 · Grosser und kleiner Grundabstand

BZO Bauma · S. 9 · Original-PDF

1Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite. Bei gleichwertigen Fassaden ist die stärker nach Süden gerichtete massgebend.

2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.

Mehrlängenzuschlag

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.