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Art. 22a · Fachgutachten
BZO Bauma · S. 8 · Original-PDF
Zur Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich gestalterischer und ortsbaulicher Fragen kann die Baubehörde einen externen Fachexperten beiziehen oder vom Gesuchsteller ein Fachgutachten verlangen.
Abweichungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.