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Art. 16 · Fenster

BZO Bauma · S. 7 · Original-PDF

1Die Fenster zu Wohnräumen haben die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen.

2Bei Umbauten von ehemaligen Ökonomiegebäuden und Neubauten sind mit Rücksicht auf das Ortsbild auch andere Fensterformen und –grössen erlaubt.

3In der K1 sind für die Bauten vom Typ A nur Fenster mit aussenliegenden Sprossen zulässig. In der K2 sind Fenster mit Sprossen dann zwingend, wenn es der herkömmlichen Bauweise entspricht.

Reklamen und Beschriftungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.