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Art. 15 · Fassadengestaltung
BZO Bauma · S. 7 · Original-PDF
1Fassadenmaterialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen.
2Ortskernunübliche Materialien und Farben wie Putz mit Fantasiestrukturen, grelle und auffallende Farben, reflektierende Materialien und Kunststoff- und Metallverkleidungen sind unzulässig.
3Aussenkamine sind bei gemauerten Gebäudeteilen einzuhausen. Bei holzverschalten Ökonomieteilen sind Blechkamine zu verwenden. Die Einhausungen resp. Kamine müssen sich ins Fassadenbild integrieren.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.