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Art. 13 · Bedachungsmaterial

BZO Bauma · S. 6 · Original-PDF

Die Dächer sind mit Ziegeln zu decken. Die Farbe des Bedachungsmaterials hat der Umgebung zu entsprechen, generell sind gedämpfte rote bis braune Ziegel zu verwenden. Wo es die besondere Dachkonstruktion erfordert, resp. bei Gewerbeoder Landwirtschaftsbauten, können auch andere, ästhetisch gleichwertige Dachmaterialien bewilligt werden (Schiefer, Eternit-Schiefer und ähnliche Materialien). Bei Landwirtschaftsbauten (exkl. Wohnbauten) oder kleineren Gewerbebauten können im Ausnahmefall ausserdem Welleternit oder Trapezprofile bewilligt werden. Dies nur dann, wenn das so ausgestaltete Dach nicht störend in Erscheinung tritt.

Dachaufbauten und Dacheinschnitte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.