Art. 23 · Dachgestaltung
BZO Stammheim · S. 16 · Original-PDF
Dachformen 1 Es sind nur Satteldächer zulässig. Die Firstrichtung hat parallel zur längeren Fassade zu verlaufen. Bei eingeschossigen Erweiterungsbauten sowie Klein- und Anbauten sind auch andere Dachformen zulässig. Dacheindeckung 2 Die Dacheindeckung hat sich bezüglich Material und Farbgebung den ortsüblichen Verhältnissen anzupassen. Dachaufbauten 3 Dachaufbauten sind im ersten Dachgeschoss zulässig, sofern sie ansprechend gestaltet und gut unterteilt sind und die Geschlossenheit der Dachfläche nicht zerstören. 16 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim 4. GEWERBEZONE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.