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Art. 22 · Nutzweise

BZO Stammheim · S. 15 · Original-PDF

Wohnzonen

1In den Wohnzonen sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig.

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 3 Für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung wird die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird.

2In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung sind auch mässig störende Betriebe zulässig. 15 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.