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Art. 21 · Grundmasse

BZO Stammheim · S. 15 · Original-PDF

1 Es gelten folgende Grundmasse:

W1 W2a W2b WG2

25

25

25

28 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*

5

5

5

5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %** - Überbauungsziffer für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile gemäss Art. 22 Abs. 3 max. %

-

-

-

6 - Grundabstand min. m 4.0 4.0 5.0 5.0 - Gebäudelänge max. m 25 25 40 40 - Fassadenhöhe max. m 5.5 6.5 7.8 7.8*** - Gesamthöhe max. m 9.0 10.0 - - * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen. *** Die Fassadenhöhe darf in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 um maximal 1.5 m erhöht werden, sofern die Mehrhöhe dauernd gewerblich genutzte Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile betrifft.

Zweigeschossige Erscheinung

2Neubauten haben in den Zonen W2b und WG2 mit mindestens zwei vollen Geschossen in Erscheinung zu treten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.