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Art. 15 · Beratung

BZO Stammheim · S. 12 · Original-PDF

Beratung

1Die Gemeinde fördert die Erhaltung und Erneuerung des Dorfkerns durch fachliche Beratung der Grundeigentümer oder der Bauherrschaft. Die erste Fachberatung durch die Gemeinde ist kostenlos. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Baubehörde

2 Bei Bauvorhaben, die Auswirkungen auf das Ortsbild erwarten lassen, wird der frühzeitige Kontakt zur Baubehörde empfohlen.

2.2 Ergänzende Vorschriften für die Kernzone I und die Kernzonen Wilen und Weiler Girsberg

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.