← BZO Andelfingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 53 · Besondere Gebäude
BZO Andelfingen · S. 20 · Original-PDF
Anrechenbarkeit Besondere Gebäude sind für die Baumassenziffer nicht anrechenbar. Sie dürfen auf dem gleichen Grundstück insgesamt 40 m2 Grundfläche aufweisen, über 40 m2 nur, sofern 5 % der Parzellenfläche nicht überschritten werden. 8. Schlussbestimmung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.