← BZO Andelfingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Pflichtparkplätze

BZO Andelfingen · S. 18 · Original-PDF

Bei Wohnungen ist pro 100 m2 Bruttogeschossfläche

1Fahrzeugabstellplatz, jedoch mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz pro Wohnung zu schaffen. In den Kernzonen ist mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz pro Wohnung zu schaffen. Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.