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Art. 24 · Nutzweise Wohnzonen

BZO Andelfingen · S. 15 · Original-PDF

Gewerbebeschränkung In den Wohnzonen W2A, W2B und W 3 ist nicht störendes Gewerbe gestattet. (§ 52 PBG)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.