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Art. 21 · Dachgestaltung
BZO Andelfingen · S. 14 · Original-PDF
Dachform 1 Auf Hauptbauten sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 35° - 43° und allseitigen Dachvorsprüngen zulässig. Auf Anbauten und besonderen Gebäuden im Sinne von
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.