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Art. 13 · Verglaste Vorbauten

BZO Andelfingen · S. 11 · Original-PDF

Gestaltung Verglaste Vorbauten sind nur zulässig, wenn sie besonders gut gestaltet und auf die Struktur des Gebäudes abgestimmt sind. Zudem dürfen sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.