Art. 6 · Ersatzbauten
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 7 · Original-PDF
1 Ist ein Ersatzbau zulässig, so sind die Ausmasse und die kubische Erscheinung (Fassadenhöhe, Gebäudehöhe, Gebäudebreite, Dachformen und Dachneigung) des zum Abbruch freigegebenen Altbaus beizubehalten. Sie können zeitgemäss gestaltet werden, wobei auf eine gute Einfügung in das Ortsbild zu achten ist. Insbesondere ist auf historische Nachbargebäude Rücksicht zu nehmen.
6Bei Aufnahme ins kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler: Übernahme der Kosten durch Kanton 7 vgl. das für die Einreichung eines Baugesuches empfohlene Vorgehen gemäss Anhang 1 des Teilzonenreglementes
8Die Erarbeitung eines Vorprojektes wird empfohlen Jermann Ingenieure + Geometer AG 7/32 2 Bei Neu- und Ersatzbauten wird die Erarbeitung von Projektvarianten empfohlen. Die Durchführung eines Studienauftrages oder eines Wettbewerbes durch die Eigentümerschaft wird empfohlen. Die Stadt kann sich an den Kosten beteiligen. 3 Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens kann der Stadtrat Abweichungen gegenüber dem heute bestehenden Volumen ausnahmsweise zulassen, wenn dadurch die städtebauliche Situation verbessert wird. 4 Der Stadtrat kann der Bewilligungsbehörde im Rahmen des Baugesuchsverfahrens und/oder mittels einer Einzelverfügung während der Abbruch- resp. Bauarbeiten die Erhaltung von historischen Gebäudeteilen wie Brandmauern, Kellergewölben usw. sowie die Sicherstellung von archäologisch wichtigen Objekten beantragen. Art. 6 Wohn- und Geschäftszonen WG3b und WG3d mit mässig störenden Betrieben 4 1 In der Wohn- und Geschäftszone WG3b und WG3d sind Bauten und Anlagen für mässig störende Betriebe, für Dienstleistungen, Bildung, kulturelle Aktivitäten, Freizeit sowie für das Wohnen zulässig. 2 In der Wohn- und Geschäftszone WG3b betragen die zulässigen Anteile der Ausnützungsflächen pro Parzelle: - Dienstleistung / Geschäftsnutzung: mindestens 70 % - Wohnen: höchstens 20 % 3 In der Wohn- und Geschäftszone WG3d beträgt der Umfang an mässig störenden Betrieben 0 – 100%
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.