← BZO Liestal · Inhaltsverzeichnis

Art. 57

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 16 · Original-PDF

RBV 2 Bei Bauten am Hang gelten solche Bauteile als Hauptbauten, soweit sie als eigenständiger Gebäudeteil über oder unter oder im Volumen des Hauptbaus angeordnet sind.

Anhang K Skizzen

Gebäude- und Fassadenhöhe für Nebenbauten 4 Für Nebenbauten gelten folgende Maximalhöhen:

siehe auch Art. 34 Abs. 1

–Gebäudehöhe: bergseits* 4.5 m

–Fassadenhöhe: bergseits* 3.5 m talseits** 6.0 m * vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen ** vom tiefsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.