← BZO Liestal · Inhaltsverzeichnis

Art. 42 · Spielplätze und Freizeitanlagen

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 24 · Original-PDF

RBG 2 Die Mindestfläche für einen Quartierplan, der nach dem vereinfachten Verfahren erlassen wird, beträgt 2'500 m2. 3 Quartierpläne im vereinfachten Verfahren werden vom Stadtrat erlassen. Es gelten für das vereinfachte Quartierplanverfahren die folgenden Rahmenbedingungen:

Art der Nutzung

a.Es gelten die Nutzungsbestimmungen dieses Reglements resp. die Nutzungsbestimmungen gemäss § 18 sowie § 21 ff. RBG.

§ 18 sowie § 21 ff. RBG Jermann Ingenieure + Geometer AG 24/57

Ausnützungsziffer

Anhang N Übersicht über die Ausnützungs-Zuschläge

b.Zulässig ist eine Bruttogeschossnutzung von maximal

–62 % in den Zonen W2

–65 % in den Zonen WG2

–85 % in der Zone WG3 (alle WG3)

–100 % in der Zone WG4

Dachform

c.Die Dachform ist frei, im Rahmen des Quartierplans aber einheitlich festzulegen.

Dachgeschosse

d.Bei Flachdächern (Attikageschosse) in Hanglagen darf das Geschoss an die Fassade der Vollgeschosse gestellt werden (ausgenommen talseits: Rückversetzung von mind. 4 m).

Anhang H Skizze

Terrassierte Bauweise

e.Bei mindestens 4 m rückwärtigem Versatz von Vollgeschoss zu Vollgeschoss ist pro Baukörper ein zusätzliches Geschoss (Voll-, Dach- oder Attikageschoss) zulässig. In den 2geschossigen Zonen dürfen bergseits höchstens 2, in den 3geschossigen 3 und in den 4geschossigen 4 Geschosse sichtbar sein. Gestattet sind nur flach geneigte Pultdächer und Flachdächer.

Anhang I Skizze

Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper

f.W2: frei übrige Zonen: gemäss Art. 2

Fassadenhöhe

g.gem. Art. 2 zuzüglich 0.50 m

Anhang H Skizze

Gebäudehöhe

h.gemäss Art. 2 zuzüglich 0.50 m

Anhang H Skizze Jermann Ingenieure + Geometer AG 25/57

Gebäudelänge

i.gemäss Art. 2 zuzüglich 5 m

Erschliessung

k.In den Quartierplänen sind Erschliessung und Parkierung aufzuzeigen und festzulegen.

Ausnahmen

l.Kleinere Abweichungen zu den Bestimmungen dieses Reglements können bewilligt werden, wenn damit keine Mehrnutzung verbunden ist und die Abweichung zu einer gesamthaft bessere resp. zweckmässigere Gestaltung führt.

Ausnützungsziffer bei Wettbewerben 4 Wenn bei einem Quartierplan im vereinfachten Verfahren ein Wettbewerb oder ein Studienauftrag durchgeführt wird, der zu einer orts- und städtebaulich sehr guten Lösung führt, kann die zulässige Ausnützung auf maximal folgende Werte erhöht werden: - 66 % in den Zonen W2 - 69 % in den Zonen WG2 - 88 % in der Zone WG3 (alle WG3) - 106 % in der Zone WG4

Wettbewerb oder Studienauftrag nach SIA 142 Die Stadtbaukommission beurteilt die orts- und städtebauliche Qualität. 5 Das Wettbewerbsprogramm muss durch die Stadtbaukommission genehmigt werden. Jermann Ingenieure + Geometer AG 26/57

§§ 48-52 RBG F. Spezielle Bestimmungen Art. 42 Spielplätze und Freizeitanlagen 1 Bei Wohnbauten und Überbauungen mit sechs und mehr Wohnungen hat der Bauherr auf privatem Grund genügend besonnte und abseits des Verkehrs liegende Spielplätze, Pflanzgärten und andere Freizeitanlagen oder wo nach der Zweckbestimmung der Gebäude ein Bedarf besteht an Erholungs- und Ruheflächen zu erstellen. Sie sind in ihrem Zweck dauernd zu erhalten.

Bemessungsgrundlage 2 Die Grösse dieser Flächen muss mindestens 10 % der Bruttogeschossflächen der Wohnbauten betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.