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Art. 4 · Besichtigungsprotokoll / Bauuntersuch

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 7 · Original-PDF

Wohn- und Geschäftszonen WG2, WG3, WG43

Die Wohn- und Geschäftszonen WG2, WG3 und WG4 umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. § 4 Besichtigungsprotokoll / Bauuntersuch 1 Das Stadtbauamt erstellt zusammen mit den Gesuchstellern spätestens im Rahmen des Baugesuchsverfahrens ein Besichtigungsprotokoll für Bauten der Kategorie A oder B. 2 Aufgrund des Besichtigungsprotokolls einigt sich das Stadtbauamt mit den Gesuchstellern über die allfällige Durchführung eines Bauuntersuches. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Stadtrat. Die Kosten für den Bauuntersuch können teilweise oder ganz von der Stadt Liestal übernommen werden.6 Verzichtet das Stadtbauamt auf die Durchführung eines Bauuntersuches, kann der Kanton unter Kostenfolge die Durchführung eines Bauuntersuches verlangen. 3 Die frühzeitige Erstellung eines Besichtigungsprotokolls sowie die allfällige Durchführung eines Bauuntersuches wird bereits vor dem Baugesuchsverfahren empfohlen.7 Gestützt darauf kann der Stadtrat auf Antrag des Gesuchstellers die möglichen baulichen Veränderungen im Rahmen einer einfachen Anfrage in Aussicht stellen. Das Baugesuchsverfahren gemäss § 5 des Teilzonenreglementes bleibt diesbezüglich vorbehalten. Die Beantwortung der einfachen Anfrage ist 2 Jahre massgebend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.