Art. 3 · Kategorien der Gebäude
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 6 · Original-PDF
1 Die Gebäude in der Kernzone4 werden in drei Kategorien eingeteilt:5
a)Kategorie A: Die Gebäude sind in Substanz, Konstruktion und Erscheinung zu erhalten. Der Stadtrat kann in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege geringfügige Eingriffe gestatten.
b)Kategorie B: Die Gebäude sind in Substanz, Konstruktion und Erscheinung möglichst zu erhalten. Im Rahmen der Baubewilligung gemäss § 5 des Teilzonenreglementes kann der Stadtrat in Abwägung der Bedeutung der Bausubstanz unter der Würdigung des Bauuntersuchs sowie des öffentlichen Interesses für ein lebendiges Zentrum bauliche Veränderungen der Substanz und der Konstruktion sowie, wenn nicht anders möglich, den Ersatz gemäss § 6 des Teilzonenreglementes ausnahmsweise bewilligen. Die kantonale Denkmalpflege ist anzuhören.
3Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006
4Zuordnung im Teilzonenplan Zentrum
5Die durch den Kanton geschützten Gebäude gemäss kant. Inventar der geschützten Kulturdenkmäler sind im Teilzonenplan Zentrum orientierend dargestellt. Für alle baulichen Massnahmen im Innern und am Äusseren dieser Gebäuden sowie für alle Renovationen ist die kantonale Denkmalpflege zuständig. Jermann Ingenieure + Geometer AG 6/32
c)Kategorie C: Die Gebäude können im Rahmen von § 6 des Teilzonenreglementes ganz oder teilweise ersetzt werden. Vorbehalten bleibt die Erhaltung von historischen Gebäudeteilen wie Brandmauern, Kellergewölben usw. gemäss § 6 Abs. 4 des Teilzonenreglementes. 2 Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen durch Aufnahme ins kant. Inventar der geschützten Kulturdenkmäler (gemäss Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) vom 9.4.1992). Art. 3 Wohnzone
Kommentar 1 Wohnzone W2
§ 21 Abs. 1 RBG Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist. Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. 2 Wohnzone W2a
Leisenberg/Hurli Mutation Nr. 1/45 vom 10.1.2000
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.