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Art. 15 · Zielsetzungen

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 10 · Original-PDF

Die Zentrumszonen dienen der Erhaltung und der weiteren Entwicklung des Zentrums von Liestal. Zugelassen sind Wohnnutzungen sowie mässig störende Betriebe. Bauten und Überbauungen haben sich den Gesamtentwicklungsvorstellungen nach dem Entwicklungsplan der Stadt Liestal einzuordnen:

a)Es sind Gesamtkonzepte anzustreben, die etappenweise realisierbar sind.

b)Es sind städtische Strukturen mit möglichst vielfältigen Nutzungen im Sinne von § 17 des Teilzonenreglementes anzustreben.

c)Die Projekte sind erschliessungsmässig auf die übergeordneten Verkehrsnetze (motorisierter Verkehr, Fussgänger- und Radfahrerverbindungen, öffentlicher Verkehr) auszurichten.

d)Bauten, Plätze und Grünflächen sind einander in angemessenem Verhältnis zuzuordnen.

e)Die Konzepte nehmen auf angrenzende erhaltenswerte Bauten und Strukturen Rücksicht. Einer hohen architektonischen Qualität wird grosse Beachtung geschenkt.

f)Bei Massnahmen im Bahnareal ist der Erhaltung der Luftleitbahnen Beachtung zu schenken. Jermann Ingenieure + Geometer AG 10/32

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.