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Art. 109 · RBG (bestehende zonenfremde

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 11 · Original-PDF

Bauten und Anlagen) bleibt vorbehalten 3 Für weitergehende Schutz-, Pflege- und Gestaltungsmassnahmen (inkl. Baum- und Straucharten / Vegetationstypen usw. innerhalb der entsprechenden Kategorie) erlässt der Stadtrat eine Verordnung. Siehe Erwägungen RRB

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.