Art. 9 · Nutzungsumlagerung
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 9 · Original-PDF
Im Sinne von § 89 RBG. 1 Die Nutzungsumlagerung erlaubt eine freiere Anordnung der zulässigen Geschossflächen auf demselben Grundstück. Prinzipskizze im Anhang Grenz- und Gebäudeabstände gemäss kant. Raumplanungs- und Baugesetz sind in jedem Fall einzuhalten. 2 Zulässig ist die Nutzungsumlagerung in folgenden Zonen:
–Wohnzonen W1a, W1b und W1c für Dachgeschossflächen;
–Wohnzonen W2a und W2b für nicht realisierte Obergeschossflächen;
–Zentrumszone Z4a für Obergeschossflächen oder Dachgeschossflächen. 3 Die Umlagerung der entsprechenden Geschossflächen beträgt maximal:
–in den Wohnzonen W1a, W1b und W1c sowie W2a und W2b: 50 %
–in der Zentrumszone Z4a:
100 % Eine anteilmässige Umlagerung der Geschossflächen ist gestattet. Wird in der Zentrumszone Z4a ein Oberschoss oder das Dachgeschoss vollständig umgelagert, so reduziert sich die Gebäudehöhe um das Mass der durchschnittlichen Geschosshöhe der übrigen Geschosse (Voll- und Attikageschosse). Berechnungsbeispiele im Anhang 4 Die mit einer Nutzungsumlagerung erweiterte Bebauungsziffer (erw. BZ) darf maximal betragen:
–in den Wohnzonen W1a, W1b und W1c sowie W2a und W2b: 30 %
–in der Zentrumszone Z4a:
50 % 5 Nicht realisierte Geschossflächen, die umgelagert wurden, sind als Baubeschränkung (Dienstbarkeit) im Grundbuch einzutragen. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar C.2 DEFINITION DES GEBÄUDEPROFILS
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.