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Art. 8 · Nutzungsübertragung

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 9 · Original-PDF

Im Sinne von § 88 RBG. 1 In den Bauzonen W1a, W1b, W1c, W2a, W2b, W2c, W2d und WG2 ist die Nutzungsübertragung gemäss § 88 RBG zugelassen.

Prinzipskizze im Anhang 2 Die Nutzungsübertragung ist nur auf benachbarte Grundstücke erlaubt. 3 Pro Parzelle darf maximal 15 % (Relativmass) der möglichen Nutzung gemäss der Zonentabelle § 31 ZR abgetreten bzw. zusätzlich beansprucht werden. 4 Bei einer Nutzungsübertragung über die Zonengrenzen ist immer die Zone mit dem tieferen Nutzungsmass massgebend. 5 Grundstücke, welche bauliche Nutzung abtreten, sind im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit zu belasten. Die Löschung einer Nutzungsübertragung im Grundbuch kann nur mit der Zustimmung der Baubewilligungsbehörde erfolgen. Der von der Gemeinde anzule- 6 Die Gemeinde erstellt einen nach Grundstücken geführten Ausnützungskataster und führt ihn anhand der 'Baubewilligungen mit Nutzungsübertragung' nach. Im Ausnützungskataster muss die grundstückseigene und die erworbene bzw. übertragene bauliche Nutzung eingetragen werden. gende Ausnützungskataster (gemäss § 88, Abs. 3 RBG) gibt Auskunft über grundstückseigene und die erworbene bzw. übertragende Ausnützung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.