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Art. 59 · Inkrafttreten

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 5 · Original-PDF

21 G. BESCHLÜSSE 22 ANHANG ZUM ZONENREGLEMENT SIEDLUNG Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

Kommentar A. ERLASS Der Erlass definiert die massgebenden gesetzlichen Grundlagen der Zonenvorschriften. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Weitere gesetzliche Grundlagen sind im "Gesetzliche Grundlagen / Abkürzungsverzeichnis", auf der vordersten Seite des Reglementes aufgeführt. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, die dazugehörige Verordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 und auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 08. Januar 1998 und der dazugehörenden Verordnung (RBV) erlässt die Einwohnergemeinde Frenkendorf das nachfolgende Zonenreglement Siedlung. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan Siedlung die Zonenvorschriften Siedlung. Kursiv geschriebene Passagen wurden im Sinne des besseren Verständnisses aus der kantonalen Gesetzgebung (RBG bzw. RBV) übernommen und unterliegen demzufolge nicht dem Beschluss- und Genehmigungsinhalt.

B. EINLEITUNG § 59 Inkrafttreten Genehmigung: Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. § 31 Abs. 5 RBG Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

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Beschlüsse G. BESCHLÜSSE GEMEINDE Beschluss des Gemeinderates:

15. Februar 2010
Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung:
22. März 2010

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.

Referendumsfrist: 23. März bis 21. April 2010 Urnenabstimmung: -- Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 15 vom 15. April 2010 Planauflage: 19. April bis 17. Mai 2010

GEMEINDERAT FRENKENDORF

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Rolf Schweizer Thomas Schaub KANTON Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 1315 vom 21. September 2010 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 38 vom 23. September 2010 Der Landschreiber: Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

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ANHANG ZUM ZONENREGLEMENT SIEDLUNG

Prinzipskizzen § 4 Abs. 2 Bebauungsziffer Dachvorsprung max. 1.0 m überbaute Fläche Kommentar zu § 6 lit. e Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Erwägungen RRB: Kommentar zu § 6 lit. e bzw. entsprechende Prinzipskizze ohne Rechtswirksamkeit. § 6 lit. e Freiflächen für Garagen 2 § 6 lit. ff Unterirdische Einstellhallen Überdeckung mit Substrat mind. 50cm Einstellhalle An- und Nebenbauten (z.B. Garagen, Unterstände, Schöpfe gem. § 6 lit. e) Bauten unter dem gewachsenen Terrain min. 0.5 m Strasse min. 1.0 m Strassenlinie Baulinie

2Vollgeschosse F3 F1 = projektierte Garagenfläche F2 = Garagenfreifläche F3 = F2 = Bonus überbaute Fläche F2 F1 Parzellengrenze Stützmauer max. 1.2 m max. OK Decke Einstellhalle 0.5 m gewachsenes Terrain arport Grün- und/oder Spielfläche Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

Anhang

Prinzipskizzen § 8 Abs. 2 Nutzungsübertragung Nutzungsübertragung zulässig Erschliessungstrasse max. zulässige Gebäudefläche nicht beanspruchte, übertragene Gebäudefläche § 9 Abs. 1 Nutzungsumlagerung Vollständige Umlagerung Teilumlagerung Geschossfläche Geschossfläche Umlagerungmass: max 50 % der Umlagerungsfläche Erweiterte Bebauungsziffer: max. 30 % nicht umgelagerte Geschossfläche Realisierte Baukörper mit Nutzungsumlagerung Berechnungsbeispiel Nutzungsumlagerung § 9 Abs. 3 Anteilmässige Umlagerung

Grunddaten und Annahmen für W1a Fallbeispiel: Umlagerung nicht realisiertes Dachgeschoss (DG)

–Ordentliche Bebauungsziffer (BZ) in der W1a: 22 %

–Parzellenfläche / max. überbaubare Fläche: 750 m² / 165 m² Nachweis ordentliche BZ

–Annahme Gebäudegrundfläche: 10.0 m x 14.0 m = 140 m²

–vorhandene Bebauungsziffer (BZ): 19 % (max. zulässige BZ eingehalten, Reserven von 3 %) BZ mit Nutzungsumlagerung

–Erweiterte Bebauungsziffer (erw. BZ) 30 % entspricht 225 m² überbaubare Fläche

darf bei Nutzungsumlagerung nicht überschritten werden.

–Umlagerung (nicht realisiertes DG) 10.0 m x 14.0 m = 140.0 m²

–Umlagerungsbeschränkung (50 %) 50 % von 140.0 m² = 70.0 m²

–Gesamtfläche der erw. BZ: 140.0 m2 + 70.0 m2 = 210.0 m2 >> erw. BZ = 28 %

> erweiterte Bebauungsziffer eingehalten §§ 10 – 12 Sockelgeschosshöhe, Fassadenhöhe und Gebäudehöhe OK rohe Tragkonstruktion exklusiv Dachhaut OK rohe Tragkonstruktion exklusiv Dachhaut Gebäudehöhe Fassadenhöhe OK roh Boden EG Sockelgeschosshöhe max. 1.0 m gewachsenes Terrain gestaltetes Terrain Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

Anhang

Prinzipskizzen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.