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Art. 44 · Alters- und behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 20 · Original-PDF

Alters- und behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Eine Nutzungserhöhung kann 1 Die Bebauungs- und Nutzungsziffer kann in den Wohn- und Wohn- /Geschäftzonen sowie in der Kern- und in der Kernrandzone für die Realisierung von mehr als 6 alters- und behindertengerechten Wohnungen um maximal 10 % (relativ) erhöht werden. nur beansprucht werden, wenn die Wohnungen auch altserund behindertengerecht realisiert werden. Für anpassbar erstellte Wohnungen wird kein Nutzungsbonus gewährt. 2 Der Ausbaustandard für alters- und behindertengerechten Wohnungen richtet sich nach der Norm SIA 500 (hindernisfreie Bauten). Die SIA 500 ersetzt seit 2009 die bisherige SN 521500. 3 Für eine Erhöhung der baulichen Nutzung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

–Lage der geplanten alters- und behindertengerechten Wohnungen;

–Anzahl der alters- und behindertengerechten Wohnungen;

–weitere Konkrete zielgruppenspezifische bauliche Massnahmen;

–Vermietungs- oder Verkaufskonzept, welches auf ältere oder behinderte Menschen ausgerichtet ist. 4 Der Gemeinderat beantragt, in Beachtung der Kriterien nach Abs. 2 und 3, eine Nutzungserhöhung gemäss Abs. 1 bei der Baubewilligungsbehörde. 5 Wird die Nutzungserhöhung für alters- und behindertengerechten Wohnungen beansprucht bzw. gewährt:

–ist der Abzug von Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden gemäss § 6 lit. d ZR von der überbauten Fläche bzw. der anrechenbaren Nutzfläche nicht mehr zulässig;

–werden keine weiteren Nutzungserhöhungen gestattet (keine Nutzungskumulierung);

–ist die Realisierung von alters- und behindertengerechten Wohnungen durch die Bauherrschaft vor, während und nach dem Bau fachtechnisch nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn diese Nutzungserhöhung nicht voll ausgeschöpft bzw. nur teilweise gewährt wird. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

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Kommentar D.5 GEWERBEZONEN Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 31 ZR

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.