Art. 43 · Wohn- und Geschäftszonen (WG2 und WG3)
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 20 · Original-PDF
Wohn- und Geschäftszonen: 1 Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Läden, Büroräumlichkeiten, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten sowie kleinere Handwerksbetriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. § 21 Abs. 2 RBG Beispiele für wenig störende Betriebe:
–Quartierladen
–Versicherung
–Restaurant
–Modelbauer
–Sanitärinstallateur, Maler
–Dienstleistungsbetriebe 2 In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Teilgebieten der Wohn- und Geschäftszonen sind mässig störende Betriebe zugelassen. Zugelassen sind namentlich publikumsintensive Verkaufsgeschäfte, Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. Nicht zulässig sind Nutzungsarten, welche auch in der Gewerbezone gemäss § 45 Abs. 2 nicht zugelassen sind. Dies gilt auch für Quartierplanungen. Wohn- und Geschäftszonen mit mässig störenden Betrieben: § 21 Abs. 3 RBG
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