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Art. 40 · Vorplatzbereich

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 19 · Original-PDF

1 Als Vorplatzbereiche werden die Aussenräume zwischen der öffentlichen Erschliessungsfläche (Strasse, Weg) und den Gebäudefluchten der Hauptbauten bezeichnet. Die Vorplatzbereiche bilden einen wichtigen Aussenraum zwischen Strasse und Gebäudefassaden innerhalb des Ortskernes.

2Der Vorplatzbereich ist von festen Bauten freizuhalten. Zugelassen sind Gärten, Erschliessungs-, Parkierungs- und Grünflächen.

3Einfriedungen und Geländer haben sich in das Ortsbild einzufügen. In der Regel sind Einfriedigungen in der herkömmlichen Art auszuführen (z.B. Eisenstäbe, Staketen, Sockelmauern u.ä.). 4 Die Vorplätze sind unter Berücksichtigung der dörflichen Bebauung ansprechend zu gestalten. Der Gemeinderat behält sich betreffend der Gestaltung und Nutzung des Vorplatzbereiches ein Mitspracherecht vor. Empfohlen werden möglichst wasserdurchlässige Beläge wie: In Sand eingelegte Pflästerung, Mergel, Schotterrasen und dergleichen. Bestehende Vorgärten sind möglichst zu erhalten. Bei Neugestaltungen sind in einem angemessenen Verhältnis einheimische und standortgerechte Bepflanzungen vorzunehmen.

5Zufahrten zu unterirdischen Einstellhallen sind so zu gestalten, dass sie das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigen. Im Strassenbild sichtbare Garagenrampen sind nicht gestattet.

D.3 ZENTRUMSZONE Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 31 ZR

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.