Art. 33 · Bauliche Nutzung bestehender Bauvolumen
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 16 · Original-PDF
Erwägungen RRB, siehe Kommentar Die sinnvolle Nutzung bzw. Bestehende Bauten im Dorfkern können im Rahmen des bestehenden Volumens ersetzt, umgenutzt und ausgebaut werden, auch wenn dabei die zonenmässige bauliche Nutzung, das zulässige Gebäudeprofil und die zulässige Geschosszahl bereits überschritten sind. Vorbehalten bleiben die Vorschriften für geschützte Bausubstanz bzw. erhaltenswerte Bauvolumen (§ 38, 39 ZR). Umnutzung einer bestehenden Baute trägt zur Erhaltung bzw. Verbesserung und Belebung des Ortskernes bei. Erwägungen RRB zu § 33: Präzisierung: Bestimmung gilt lediglich für geschützte und erhaltenswerte Bauten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.